Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das „Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)“ hat uns gestern (01.11.2020) über den Schulbetrieb ab 3. November 2020 informiert.
Auszüge daraus: „Aufgrund des dramatischen Anstiegs an Covid-19 Fällen in den letzten Tagen hat sich die Bundesregierung entschließen müssen, einen neuerlichen Lockdown für viele Bereiche des öffentlichen Lebens zu verhängen. Diese Maßnahmen betreffen auch die Schulen. Insbesondere im Bereich der AHS-Oberstufen und der BMHS sind einschneidende Maßnahmen unmittelbar nach den Herbstferien erforderlich.
Vorgangsweise in der Sekundarstufe II Schülerinnen und Schüler in der AHS-Oberstufe, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Berufsschulen werden deshalb ab Dienstag, dem 3. November, bis vorerst 30. November im Distance-Learning unterrichtet.“
Geschätzte Eltern! Nachdem keine gesetzliche Grundlage für allfällige Maßnahmen bislang vorliegt, können wir Sie über verlässliche konkrete Vorgangsweisen an unserer Schule noch nicht informieren. Das BMBWF hat für morgen für die Oberstufenklassen einen Übergangstag angeordnet:
„Der Dienstag, der 3. November, ist ein Übergangstag. Angesichts der prekären Situation empfehlen wir, dass an diesem Übergangstag alle Oberstufenschülerinnen und -schüler in die KV-Stunde kommen (wer nicht kommt, gilt als entschuldigt). Die Schüler/innen finden sich (mit MNS) in der Klasse ein und werden (vom KV) informiert, wie die Phase des Distance-Learning gestaltet wird bzw. wie die Kommunikation erfolgt. Dieser gemeinsame Austausch ist nicht nur organisatorisch, sondern auch psychologisch für alle wichtig.“
Die jeweiligen Klassenvorstände werden in der ersten Schulstunde die notwendigen Kontaktdaten (Emailadressen und Telefonnummern der Schüler*innen und Eltern) überprüfen und vervollständigen und über die weiteren Schritte informieren.
Vorgangsweise für die Sekundarstufe I (Unterstufe) – Auszug aus dem Schreiben des BMBWF
Der Schulbetrieb wird im Präsenzbetrieb fortgesetzt, jedoch müssen zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:
Es finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind natürlich weiterhin erlaubt.
An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden (Workshops, Lesepaten usw.). Davon ausgenommen sind selbstverständlich Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen u. ä.
Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere Kinder“) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann auch zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.
Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Für die Anordnung von Distance-Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.“
Geschätzte Eltern!
Wir versichern Ihnen, alles Mögliche zu tun, um einerseits unseren Bildungsauftrag zu erfüllen und dabei das wichtige Gut „Gesundheit“ in gebührender Weise zu beachten. Wie wusste schon der deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer: „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen aller Professor*innen und Mitarbeiter*innen alles Gute und „xsund bleiben“.
HR Direktor Mag. Gerhard Hopfgartner