Beihilfen

Schulbeihilfe

Bedingungen/Anspruch: Schüler ab der 10. Schulstufe, die eine mittlere oder höhere Schule besuchen, bei sozialer Bedürftigkeit und wenn der Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen wurde. Grundbetrag jährlich € 1.130,-

Nähere Informationen und Antrag bei: Antragsformulare und Merkblätter liegen an den Schulen auf bzw. sind auf der Seite des Bildungsministeriums unter http://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/befoe/index.html herunterzuladen.

Antragsfrist: Endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.

Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Bedingungen/Anspruch: Anspruchsberechtigte, die eine allgemein bildende höhere Schule besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung teilnehmen.

Nähere Informationen und Antrag bei: Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und Familiengröße und beträgt bis zu € 180,-. Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der Schulen auf und sind über den mehrsprachigen Online-Ratgeber http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ auch in Download-Version ausfüll- und ausdruckbar.

Antragsfrist: Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.